Welche finanziellen Hilfen gibt es für die Renovierung Ihrer Wohnung?
Die Verbesserung der eigenen Wohnung ist mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, insbesondere finanzieller Art. Behalten Sie Ihre Ausgaben gut im Auge, um übermäßige Überschreitungen zu vermeiden, und vernachlässigen Sie nicht die zahlreichen staatlichen Hilfen.
Es gibt drei Arten vonRenovierungshilfen : direkte Kapitalhilfen, Hilfen für nachhaltiges Wohnen und indirekte Hilfen in Form von Steuervergünstigungen.
Direkte Kapitalhilfen
Die wichtigste direkte Kapitalhilfe ist die Prämie für die Verbesserung von Altbauwohnungen. Sie wird für Arbeiten zur Verbesserung der Bewohnbarkeit, der Gesundheit und der Sicherheit von Altbauwohnungen gewährt. Sie entspricht maximal 40% des Rechnungsbetrags für die Arbeiten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen und dem Familienstand.
Es sind zwei Bedingungen erforderlich. Sie müssen die Wohnung als Hauptwohnsitz und dauerhaft bewohnen und dürfen weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen Wohnung sein, sei es in Luxemburg oder im Ausland. Die Arbeiten müssen in einem Gebäude durchgeführt werden, das vor mehr als 10 Jahren zum ersten Mal bezogen wurde.
Hilfen für nachhaltiges Wohnen
Staatliche Hilfen (Klimabonus), Zinssubventionen und eine staatliche Garantie für Klimakredite sowie ein reduzierter Mehrwertsteuersatz sind vorgesehen, wenn Sie vorhaben, die nachhaltige Energieeffizienz Ihrer Wohnung zu verbessern. Sie betreffen zum einen die nachhaltige energetische Sanierung einer Wohnung, die älter als 10 Jahre ist (Dämmarbeiten, Austausch von Fenstern, kontrollierte Lüftung), und zum anderen die Installation technischer Anlagen, die erneuerbare Energiequellen nutzen (thermische Solaranlage oder Photovoltaik, Wärmepumpe(z. B. Holzofen, Holzkessel, Wärmenetz und/oder Anschluss an ein Wärmenetz).
Indirekte Hilfen
Es gibt zwei Arten von indirekter Hilfe. Die erste betrifft den superreduzierten Mehrwertsteuersatz. Der Staat unterwirft die Renovierung einer Wohnung, die für Hauptwohnzwecke bestimmt ist, einem ermäßigten Steuersatz von 3%. Diese Steuervergünstigung darf 50.000 EUR pro Wohnung nicht überschreiten und nicht alle Arbeiten kommen in den Genuss des ermäßigten Satzes. Dies gilt für Einbauküchen, spezielle technische Ausrüstungen wie die Installation von Alarmanlagen, Innenjalousien und Vorhänge oder die Gestaltung der Umgebung.
Sie können Schuldzinsen und andere Kosten im Zusammenhang mit der Renovierung von der Steuer absetzen können Ihrer Wohnung, sofern Sie diese während der gesamten Dauer der Bauarbeiten nicht bewohnen.
Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Projekt zu beraten. Vereinbaren Sie einen Termin!
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